AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1.  Geltungsbereich

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Volker Passow Text. Konzept., nachfolgend der Texter, und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende individuelle Verein­barungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

Die Geschäftsbe­dingungen gelten auch für alle etwaigen Folgegeschäfte, inklusive solcher, die mündlich, telefonisch, oder via E-Mail ohne ein entsprechendes schriftliches Vertragswerk abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in diesen Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

 

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

Jeder Auftrag, der dem Texter erteilt wird, ist ein Urheberwerksvertrag. Er basiert auf der Einräumung von Nutzungsrechten an Werksleistungen. Dem Auftraggeber werden nach Vereinbarung Nutzungsrechte an den erstellten Texten, Konzepten und Entwürfen übertragen.

 

Soweit nichts anderes vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

 

Alle vom Texter entwickelten Texte, Konzepte und Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

Ohne  die ausdrückliche und schriftliche  Einwilligung des Texters dürfen durch diesen erstellte Texte, Konzepte und Entwürfe weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Form der Nachahmung – auch die Nachahmung von Teilen der Texte und Konzepte – ist ohne die ausdrückliche und schriftliche Einwilligung des Texters unzulässig.

 

Die vom Texter erstellten Texte, Konzepte und Entwürfe dürfen nur für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Zwecke genutzt werden. Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Texters. Ein Verstoß gegen eine dieser Bestimmungen berechtigt den Texter, eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit an der Umsetzung haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

 

3. Vergütung

 

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, sind alle Anfertigungen von Texten, Konzepten und Entwürfen sowie sämtlich mit der Anfertigung zusammenhängende Tätigkeiten und Aufwendungen des Texters kostenpflichtig.

 

Die vom Texter erstellten Texte, Konzepte und Entwürfe bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung der Leistung erfolgt auf Grundlage eines vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich erteilten Auftrages.

 

Die Vergütungen werden in Nettobeträge ausgewiesen, welche zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

 

Das Texthonorar umfasst, sofern nichts anderes vereinbart, zwei Korrekturdurchgänge.  Darüber hinausgehende  Änderungswünsche werden gesondert nach dem jeweiligen individuell vereinbarten Stundensatz des Texters berechnet. Dies gilt insbesondere für nach bereits erteilter Freigabe anfallende Autorenkorrekturen oder Korrekturen aufgrund eines geänderten Briefings.

 

4. Fälligkeit der Vergütung

 

Die Vergütung ist umgehend bei Rechnungsstellung nach der Ablieferung des Werkes ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über einen längeren Zeitraum oder erfordert er vom Texter finanzielle Vorleistungen, sind Abschlagzahlungen wie folgt zu leisten:

 

- 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung

- 1/3 nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten

- 1/3 nach Ablieferung

 

Gerät der Auftraggebers mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, kann der Texter gemäß BGB § 286 ff. Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem gültigen Basiszinssatz verlangen. Der jeweilige Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich neu festgelegt und ist einsehbar unter www.bundesbank.de.

 

Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht oder nicht vollständig, entsteht daraus kein Anspruch auf eine Rückerstattung oder Minderung der vereinbarten Vergütung.

 

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

 

Sonderleistungen wie die Überarbeitung oder Änderung von Texten und Konzepten, die über die vertraglich festgelegten Korrekturumfänge hinausgehen, werden nach Zeitaufwand auf Basis des jeweiligen Stundensatzes gesondert berechnet.

 

Kosten für verwendetes Material, Bildrechte, Porto, Kurierfahrten oder andere Aufwände, die im direkten Zusammenhang mit dem Auftrag und nach Absprache mit dem Auftraggeber entstehen, werden dem Auftraggeber ohne Aufschlag weiterberechnet.

 

Der Texter ist berechtigt, nach Absprache mit dem Auftraggeber zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

Der Texter überträgt dem Auftraggeber nur die Nutzungsrechte an Konzepten, Texten und Entwürfen, nicht jedoch die Eigentumsrechte. Bis zur vollständigen Vergütung der Texte, Konzepte und Entwürfe verbleiben auch die Nutzungsrechte beim Texter und werden nicht an den Auftraggeber übertragen.

 

Die Nutzungsrechte an Texten, Konzepten und Entwürfen, die im Rahmen von Wettbewerbspräsentationen unentgeltlich oder gegen ein vereinbartes Pitchhonorar entwickelt wurden, verbleiben bis zur offiziellen Auftragsvergabe beim Texter und werden nicht an den Auftraggeber übertragen.

 

 

7. Belegmuster

 

Von allen veröffentlichten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter mindestens zwei einwandfreie Belege unentgeltlich oder stellt ihm bei nicht gedruckten Arbeiten die Endversion digital zur Verfügung (PDF).

 

Wenn nicht anders vereinbart, ist der Texter berechtigt, die Belege sowie Vervielfältgigungen und Digitalisierungen derselben zur Eigenwerbung zu verwenden und den Namen des Auftraggebers als Referenz zu nennen.

 

8. Haftung

 

Der Texter ist verpflichtet, ihm überlassenen Vorlagen sorgfältig zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Für Schäden an ihnm überlassenen Vorlaen haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Texter verpflichtet sich, etwaige Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

 

Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, handelt es sich bei den jeweiligen Auftragnehmer nicht um Erfüllungsgehilfen des Texters. Entsprechend  haftet er nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Texte, Konzepte und Entwürfe vor der Veröffentlichung auf inhaltliche, sachliche und formale Richtigkeit zu überprüfen. Nach mündlicher oder schriftlicher Freigabe der Texte geht die Haftung für deren inhaltliche, sachliche und formale Richtigkeit an den Auftraggeber  über.

 

Es erfolgt keine rechtliche Prüfung der Texte, Konzepte und Entwürfe durch den Texter.  Er haftet daher nicht für die rechtliche Zulässigkeit oder die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.

 

Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Texter geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Übergabe der Arbeiten an den Auftraggeber.

 

 

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

Bei der Umsetzung der ihm erteilten Aufträge genießt der Texter  Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Texte, Konzepte und Entwürfe sind entsprechend ausgeschlossen.

 

Wünscht der Auftraggeber Änderungen nach Freigabe von Texten, Konzepten und Entwürfen, so hat er die Mehrkosten dafür zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

Kommt es bei der Umsetzung von dem Texter erteilten Aufträgen zu Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Texter gegebenenfalls eine angemesse Erhöhung der Vergütung verlangen. Sollten die Verzögerungen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden sein, kann der Texter gegebenenfalls auch Schadensansprüche geltend machen. Das Geltendmachen eines zusätzlichen Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

Der Auftraggeber versichert, dass er die Nutzungsrechte für alle dem Texter übergebenen Vorlagen besitzt und zu deren Verwendung berechtigt ist. Sollte er entgegen seiner Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen frei.

 

10. Schlussbestimmungen

 

Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für eine Änderung der Schriftformerfordernis. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Erfüllungsort ist der Sitz des Texters. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Mülheim-Kärlich, den 01.01.2013

Volker Passow.
Text. Konzept.
Jahnstraße 87

 

56218 Mülheim-Kärlich

 

Text. Konzept. Creative Directon.

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